Informationen zu Hilfeformen
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Hilfeformen. Die verschiedenen Hilfen orientieren sich an dem Hilfenkatalog im achten Sozialgesetzbuch (Abkürzung SGB VIII). Die Gewährung der Hilfen sind an einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung durch die Personensorgeberechtigten geknüpft und beziehen sich auf den erzieherischen Bedarf, auf den die Hilfe zur Erziehung anschließt.
Demzufolge werden Hilfen zur Erziehung als Kombination gewährt: Auf den Antrag der Personensorgeberechtigten gewährt der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, das ist das Jugendamt, eine Leistung in Form von beispielsweise Tagesgruppe oder Familienhilfe.
Über die Verknüpfungen finden Sie weitere Informationen und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe.